Hafenschiff

bedeutet ein Schiff in einem Hafendienst als Eisbrecher, Schlepper, ein Lastkahn, Wasserkran, Bunkerschiff, Entsorgungsschiff, Tauchschiff, ein Schiff, das sich im Besitz der Hafenstadt befindet, sowie andere Schwimmgeräte im Besitz des Hafens, vom Hafen oder Hafenbediener vermietet

Binnenschiff

bedeutet ein Schiff oder ein anderes schwimmendes Gerät, das zwischen dem Hafen in Police und seiner Hafenanlage verkehrt

Küstenschiff

ein Schiff, das zwischen dem Hafen in Police und Häfen im Bereich der Pommerschen Bucht und im polnischen Hoheitsgewässer verkehrt

Seeschiff

bedeutet ein Schiff oder ein anderes schwimmendes Gerät, das zwischen dem Hafen in Police und den Häfen außerhalb des Hoheitsgewässers verkehrt

Hafengebühren-Tarif am 27. März 2023 durch Beschluss des Verwaltungsrats Seehafen Police GmbH verabschiedet

Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Gebührenordnung wird vor der Verwaltung des Hafens in Police GmbH festgelegt. Auf der Grundlage des Gesetzes über Häfen und Marine Terminals vom 20. Dezember 1996 (ABl. l. von 2022, Element. 44 mit späteren Änderungen) und des Gesetzes über den Hafengeräten zur Abholung der Schiffesabfälle und Ladungsrückständen von Schiffen vom 12. September 2002 (ABl. l von 2022 vom Element Nr. 1250).
  2. Der Tarif ist gültig innerhalb der Grenzen des obengenannten Hafens in Police, die von dem Minister für Verkehr- und Meereswirtschaft vom 22. September 2009 zur Festlegung der Grenzen der Häfen Police (ABl. l. von 2009, Element. 164 mit späteren Änderungen) bestimmt hat.
  3. Laut dieses Tarifs gelten folgende Gebühren:
    • – Tonnagegebühr für das Ein- und Auslaufen des Schiffes in den Hafen und aus dem Hafen, den Durchgang eines Schiffes auf der Durchreise durch das Gebiet des Hafens, Ermöglichen der Sammlung und Entsorgung von Abfällen.
    • – Gebühr für die Nutzung durch das Schiff des Bootshauses, des Wassers
      oder des Jachthafens.
    • – Passagiergebühr für Landung oder Eintritt des Passagiers des Schiffes.
  4. Tonnagegebühr bezahlen die Schiffe, die an alle Kais und Marinas anlaufen, die sich innerhalb der Grenzen des Hafens in Police befinden.
  5. Passagier- und Bootshausgebühr zugunsten des Hafens in Police GmbH bezahlen die Schiffe, die an die von der Verwaltung des Seehafens in Police GmbH verwalteten Kais anlaufen. Passagier- und Bootshausgebühr von den Schiffen, die an nicht vom Seehafen in Police GmbH verwalteten Kais anlaufen, werden vom Verwalter des Küstengebiets bestimmt und verlangt.
  6. Die Gebühren für andere vom Vorstand des Hafens in Police GmbH oder von ihm genehmigten Teilnehmer geleistete Dienste werden anhand der anderen Gebührenordnungen oder Vereinbarungen erhoben.
  7. Die ausgewählten Tarife werden, wenn der Hafen Gdynia dies beschließt, am Ende eines jeden Kalenderjahres um nicht mehr als die jährliche durchschnittliche Erhöhung des Verbraucherpreisindex, der vom Präsidenten des Polnischen Zentralamts für Statistik (GUS) veröffentlicht wird, indexiert. für das Vorjahr nur, wenn der Indexwert über 100 liegt. Tarifänderungen aufgrund der Indexierung gelten nicht als Tarifänderung. Die oben beschriebenen indexierten Tarife gelten ab dem 1. April eines jeden Kalenderjahres und werden unmittelbar nach der Veröffentlichung durch die GUS in diesen Tarif aufgenommen.
  8. Dieser Tarif ist gültig ab 01.04.2023.
  9. Der Tarif der Hafengebühren wird veröffentlicht und ist auf der Website www.portpolice.pl verfügbar.

Regeln für die Abrechnung der Gebühren

Regeln für die Abrechnung der Gebühren

  1. Die Grundlage für die Bestimmung der Höhe von Hafengebühren ist Bruttoraumzahl des Schiffes (GT) nach dem aktuellen internationalen Messung-Zertifikat des Schiffes, das anhand der Internationalen Konvention über Vermessung der Schiffkapazität vom Jahr 1969 entstanden ist.
  2. Für Schiffe mit einer Bescheinigung der Messung zur Festlegung der Bruttoregistertonnage in BRT, zur Bestimmung der Höhe der Gebühr
    wird davon ausgegangen, dass 1 BRT = 1 GT.
  3. Für Schiffe mit einer Bescheinigung der Messung, in der
    die Tragfähigkeit eines Schiffes in DWT ausgedrückt wird, wird davon ausgegangen, dass 1 GT = 3 DWT.
  4. In Ermangelung der Möglichkeit zur Bestimmung der Bruttoraumzahl des Schiffes in GT , ist die Grundlage für die Berechnung der Hafengebühren ihre Kapazität, in Kubikmetern ausgedrückt, die das Produkt der Gesamtlänge, maximaler Breite und des maximalen Tiefgangs nach der Sommer-Wasser-Linie im Frischwasser bedeutet, abgerundet herauf zu einem vollen Kubikmeter.
    Es wird dabei angenommen, dass 1 m3 = 1GT.
  5. Wenn die Bescheinigung über die Messung des Schiffes verschiedene Kapazität zeigt oder das Schiff zwei Zertifikate hat, gilt höhere Messung als Grundlage für die Berechnung der Gebühren.
  6. Für Öl-Tanker mit doppeltem Boden und/oder separaten Ballasttanks gilt
    die Kapazität GT eines Schiffes weniger doppelte Kapazität des doppelten Bodens und/oder seinen separaten Ballasttanks.
  7. Schiffe, die die Beladung in einer Fahrt im Hafen Police vornehmen, tragen nur eine Tonnagegebühr.
  8. Schiffe, die in einer Fahrt in den Hafen in Police und anderen polnischen Hafen der Oder Mündung anlaufen, unterliegen einer 50% Tonnagegebühr.
  9. Schiffe im Transit durch das Gebiet des Hafens Police unterliegen einem
    Rabatt von 50% der Tonnagegebühr.
  10. Im Rahmen seiner Tonnagegebühr kann das Schiff die Schiffabfälle abgeben, gemäß den Regeln im Hafen Police (auf der Grundlage der geltenden Vorschriften in: “Grundsätze der Art und Weise der Abholung von Abfällen aus den Schiffen, die vom Vorstand des Hafen in Police GmbH verwalteten Kais nutzen – einsehbar im Sitz des Unternehmens oder auf der Webseite www.portpolice.pl).
  11. Die Kosten für die Abnahme von ückständen der Ladung werden vom Auftraggeber direkt mit dem Auftragnehmer bestimmt.

Die Anwendung der Tarife und Abrechnung

Die Anwendung der Tarife und Abrechnung

  1. Die Verpflichtung der Zahlung entsteht im Zeitpunkt der Nutzung durch das Schiff der Hafeninfrastruktur.
  2. Hafengebühren-Tarif-Preise sind in Euro angegeben. Umrechnungskurse für die Währung der Zahlung müssen nach dem Ankaufkurs der Polnischen Nationalbank erfolgen, am Tag der Vollendung der Nutzung vom Schiff der Hafeninfrastruktur.
  3. Gemäß der Vereinbarung mit dem Seehafen Police GmbH besteht die Möglichkeit der Verwendung von verschiedenen Umrechnungskursen von EURO und der Währung der Zahlung.
  4. Der minimale Rechnungsbetrag ist 10 Euro.
  5. Schifftyp bestimmt den Typ der größten Ladepartei.
  6. Alle Gebühren, ausgedrückt als Prozentsatz, werden auf die Preise erhoben.
  7. In diesem Tarif genannten Anmeldegebühren in Höhe von anderen als
    erfordert Gebühren verlangt einer Vereinbarung mit dem Vorstand Police GmbH.
  8. Hafengebühren beinhalten keinen Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuer wird am Tag der Vollendung der Dienste hinzugefügt.

Die Pflichten eines Schiffes oder dessen Bevollmächtigten

Die Pflichten eines Schiffes oder dessen Bevollmächtigten

Das in den Hafen ankommende Schiff oder sein Vertreter ist verpflichtet dem Verwaltungsrat des Hafens in Police GmbH folgenden Dokumente vorzulegen:

  1. Berichterstattung über den Eingang/das Verlassen des Hafens vom Schiff, die folgende Angaben enthalten soll:
    • der Name des Schiffes, seine Flagge und Call-Code
    • Schifftyp und die entsprechenden Parameter (volle Länge, maximale Breite, maximales Eintauchen im frischen Wasser), Tiefgang am Eingang zum Hafen, Tiefgang eines Schiffes beim Verlassen des Hafens
    • Bruttotonnage (BRZ)
    • der Name des Hafens, von denen das Schiff angekommen ist und den Namen des Zielhafens
    • die Menge und die Art der Ladung zur Entlastung und/oder Beladen im Hafen
    • Name und Anschrift des Eigentümers oder Charterers (je nachdem, wer
      für Hafengebühre haftet)
  2. Bestätigung über Abfallentsorgung im Hafen, von dem das Schiff
    gesegelt hat,
  3. Informationen über die Abfälle an Bord vor jedem Eingang in den Hafen,
  4. Informationen über den Sicherheitsgrad des Schiffes.

Der Schiffsagent soll eine schriftliche Vollmacht besitzen, im Namen des Eigentümers oder Charterers zu handeln. Auf Verlangen des Vorstandes des Seehafens Police GmbH ist er verpflichtet, sie vorzulegen.

Der Schiffsagent ist verpflichtet, die Hafengebühren zu sichern bevor das Schiff den Hafen verlässt.

Die Hafengebühren sollten möglichst bald nach Erhalt der entsprechenden Rechnung bezahlt werden, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach seiner Ausstellung. Nach Ablauf dieser Frist werden die gesetzlichen Zinsen berechnet.

Befreiung von Hafengebühren

Befreiung von Hafengebühren

Die Hafengebührenfreiheit bezieht sich auf die in den Hafen einlaufenden Schiffe, die beim Einlaufen in den Hafen voranmelden, bis zum Abgang keine kommerzielle Tätigkeiten auszuführen:

  • um Auskünfte zu holen oder zu bekommen und verlassen den Hafen innerhalb von 48 Stunden
  • um medizinische Hilfe für die kranken Besatzungsmitglieder oder Passagiere zu bekommen oder Entlastung von Leichen
  • um sich vor schlechtem Wetter zu schützen
  • um einen offiziellen Höflichkeitsbesuch zu machen
  • Schiffe der Navy, Grenzschutz, Polizei, Zoll, Maritime Academy, Sportboote, Segelboote im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Hafenstadt
  • Hafenschiffe und- Boote, Fischerboote, lokale Reedereien

Haftung

Haftung

Der Vorstand des Hafens Police GmbH ist nicht verantwortlich für:

  • Schäden und/oder Verluste aufgrund der Naturkatastrophen oder
    anderen Fällen höherer Gewalt oder infolge Streik, Aussperrung oder
    anderen ähnlichen Aktionen von seinen Mitarbeitern und/oder Vertragspartner durchgeführt
  • Für die finanziellen Folgen, die durch Maßnahmen oder
    das Handeln der Behörden der Staatsverwaltung, oder lokalen Regierung oder Gerichtsbehörden entstanden sind
  • Für Schäden auf die Gewährung der Beihilfe, die erforderlich war, im Interesse der Sicherheit des Hafens im Rahmen der die Notwendigkeit
  • Für die Folgen, die im Zusammenhang mit von dem Schiff oder dessen Bevollmächtigten falsch übermittelten Informationen verbunden sind

Tabelle der Tonnage- und Marinagebüren für Seeschiffe

Tabelle der Tonnage- und Marinagebüren für Seeschiffe
(der Tarif ist gültig ab 1. April 2023)

Schifftyp Tonnagegebühr für 1 GT Bootshaus-Gebühr für 1 GT
Autotransporter EUR 0,22 EUR 0,11
Massengutfrachter EUR 0,83 EUR 0,11
Stückgutfrachter EUR 0,80 EUR 0,11
Kühlschiffe EUR 0,66 EUR 0,11
Containerschiffe EUR 0,41 EUR 0,11
Schiffe der “Ro-Ro” EUR 0,31 EUR 0,11
Passagierschiffe EUR 0,18 EUR 0,11
Fähren EUR 0,19 EUR 0,11
Öltanker EUR 0,84 EUR 0,11
Schiebe- oder Schleppschiffe EUR 0,60 EUR 0,11
Andere EUR 0,62 EUR 0,11

Kommentare/ Bemerkungen:

  1. Schiffe, die ausschließlich die Container fahren, unabhängig von ihrem Typ,
    gelten als Containerschiffe.
  2. Passagierschiffe mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 50.000 GT werden bilanziert ab Größe von 50.000 GT.
  3. Bruttoraumzahl (BRZ) der Schiebe- oder Schleppschiffe ist die Summe der
    Bruttoraumzahl des Schleppers oder Schiebers und der geschleppten oder geschobenen Einhei.
  4. Autotransporter mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 40.000 GT werden bilanziert ab Kapazität von 40.000 GT.
  5. Die zur Reparatur, zum Abriss oder zur Kraftstoff-, Nahrung- oder Ausrüstungsergänzung oder Abfallentsorgung einlaufenden Schiffe tragen die Tonnagegebühr in Höhe von 25%.
  6. Schiffe, nur zur Rest einlaufen und keine kommerzielle Tätigkeiten ausführen tragen die Tonnagegebühr in Höhe von 25%.

Zeitplan der Tonnage- und Bootshausgebühren für Marine Linienschiffe

Zeitplan der Tonnage- und Bootshausgebühren für Marine Linienschiffe

Häufigkeit des Einlaufens

Tonnage- und Bootshausgebühr

mindestens achtmal in der Woche

40% der Grundgebühr

mindestens sechsmal pro Woche

45% der Grundgebühr

mindestens viermal pro Woche

50% der Grundgebühr

3 x pro Woche

60% der Grundgebühr

2 x pro Woche

65% der Grundgebühr

1 x pro Woche

70% der Grundgebühr

weniger als einmal pro Woche

75% der Grundgebühr

Kommentare:

  1. Bezeichnung „die Woche” umfasst den Zeitraum von Montag um 00.00 Uhr bis Sonntag um 24.00 Uhr.
  2. Bezeichnung “Linienschiffe” bedeutet Linienverkehr zwischen dem Hafen in Police und anderen Häfen, die zwischen Vorstandsmitglieder des Hafens in Police GmbH und dem Reeder/Betreiber vereinbart werden.

Zeitplan der Tonnage- und und Bootshausgebühren für die Schiffe der Küsten- und Binnenschifffahrt

Zeitplan der Tonnage- und und Bootshausgebühren für die Schiffe der Küsten- und Binnenschifffahrt

Tonnagegebühr

Frachtschiffe bis 1000 GT EUR 0,04/1GT
Frachtschiffe mit mehr als 1000 GT EUR 0,06/1GT

Passagierschiffe bis 1000 GT EUR 0,06/1GT
Passagierschiffe von mehr als 1000 GT EUR 0,08/1GT

Bootshaus-Gebühr

Schiffe bis 1.000 BRZ EUR 0,03/1GT
Schiffe über 1000 GT EUR 0,04/1GT

Es besteht die Möglichkeit, gemäß dem Abkommen zwischen dem Reeder und dem Vorstand des Hafens Police GmbH, die Jahres-Tonnage- und Bootshausgebühren anzuwenden. Die Höhe der Jahresgebühr wird ermittelt, indem man eine einmalige Beteiligung um den Faktor 20 multipliziert.

Tabelle der Fluggastgebühr

Tabelle der Fluggastgebühr

Fahrgastschiffe und andere Seeschiffe
mit einer Kapazität von mehr als 1000 GT- EUR 1.00/Passagier
Fähren und Passagier-Frachtseeschiffe – EUR 0,95/Passagier
Fahrgastschiffe und andere maritime Schiffe
mit einer Kapazität von weniger als 1000 GT – EUR 0,25/Passagier
Fahrgastschiffe und andere Küstenschiffe – EUR 0,25/Passagier

Fahrgastbeförderung-Gebühr in der Seefahrt wird auf der Grundlage der Liste der Passagiere unter den Reisenden festgesetzt.

Die Höhe der Gebühr in der Küstenfahrt wird auf der Grundlage der Passagiermeldung des Kapitäns des Schiffes festgesetzt.

Gebühren für Dienste, die durch den Vorstand des Hafens in Police GmbH geleistet werden

Gebühren für Dienste, die durch den Vorstand des Hafens in Police GmbH geleistet werden

1. die Gebühr für Begleitung des Feuerwehrschiffes – für jede initiierte Stunde: EUR 135.00 (gezählt ab dem Zeitpunkt der Abreise von der Basis bis zur Rückkehr)

2. die Gebühr für die Nutzung einer Überflutsperre – für jeweils 24 begonnen Stunden: EUR 990

3. alle weiteren, nicht erwähnten in diesem Tarif Gebühren für den Vorstand des Hafens in Police GmbH werden in separaten Vereinbarungen zwischen dem Verwaltungsrat des Hafens in Police GmbH und dem Kunden angegeben.
Für Dienstleistungen an den arbeitsfreien Tagen werden zu den Tarifen folgende Zuschläge hinzugefügt:

a) für einen Dienst am freien Samstag 80%
b) für einen Dienst an Sonn- und Feiertagen 100%
c) für einen Dienst an Festen 150%

(hier werden gemeint: Neujahr, der erste Ostertag, der 3. Mai, Heiligabend ab 14:00, der erste Weihnachtstag, der 31. Dezember ab 14.00 Uhr)

Sonstige Abgaben

Gebühren für den sozialen und kulturellen Fonds für Seeleute – nach der Übereinstimmung in ILO-Empfehlung, Nr. 138 für Schiff Kapazität 1GT bezahlt man : 0,005 EUR. Die Gebühr darf nicht EUR 70,00 überschreiten

ABFÄLLE

Die Regeln zur Bestimmung der Art und Weise der Entsorgung der Abfälle von Schiffen, die die Kais in Verwaltung Vorstand des Hafens in Police GmbH benutzen – gültig ab 05.2022

Entscheidung des Bürgermeisters in Police über „Bewirtschaftungsplan über Schiffabfälle und Ladereste der Schiffe im Hafen in Police“

„Abfallbewirtschaftungsplan des Hafens über die Ladereste von Schiffen im Hafen in Police”